Freier Kapitalverkehr
- (Photo: EU Commission)
Der Vertrag von Maastricht verbietet alle Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs. Diese können nur einstimmig im Ministerrat verabschiedet werden.
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Siehe Vier Freiheiten
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l25001.htm