Cardiff-Prozess

(Photo: European Commission)
Der Begriff hat zwei Bedeutungen:

1) Umweltschutz: Auf Beschluss des Europäischen Rates in Cardiff (Wales) im Juni 1998 wurde ein Prozess in Gang gesetzt, in dessen Rahmen verschiedene Strategien zur Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes in ihrem Tätigkeitsbereich erarbeitet werden sollen. Damit sollten die Voraussetzungen für die Erfüllung der Verpflichtung aus Artikel 6 des EG-Vertrages zur Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes in allen Politikbereichen geschaffen werden.

2) Binnenmarkt: Wirtschaftspolitische Koordinierung und abgestimmte Strukturreformen der Mitgliedsstaaten sollen Rigiditäten und Hemmnisse auf den Kapital- und Gütermärkten beseitigen. Ziel ist auch eine Reform des Binnenmarktes und mehr Arbeitsplätze.

Links

zu 1) http://www.bmu.de/de/txt/sachthemen/euumwelt/cardiff/
zu 2) http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Ser......nmarktservice/unterseite15.htm