Ausschüsse des Europäischen Parlaments

Committee meeting (Photo: EU Commission)
Nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments legen dessen Mitglieder Zahl und Zuständigkeiten der Ausschüsse fest (bis Juni 2004: 17 ständige Fachausschüsse, nach der Europawahl 2004: 20).
Das Parlament kann zudem Unterausschüsse, nichtständige Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse bilden, wenn es dies für erforderlich hält.

Wichtigste Aufgabe der ständigen Ausschüsse ist die Prüfung der von der Europäischen Kommission eingebrachten Vorschläge für neue Gesetze/Rechtsakte und die Erstellung von Initiativberichten. Nach einer zwischen den Fraktionen des Parlaments getroffenen Vereinbarung wird für jeden Rechtsetzungsvorschlag bzw. jede Initiative ein Berichterstatter ernannt. Dessen Bericht wird im Ausschuss erörtert, abgeändert und angenommen; anschließend wird er an das Plenum übermittelt, das einmal monatlich in Straßburg tagt und auf dieser Grundlage berät und abstimmt.

Im Zusammenhang mit dem Parlamentsvotum zur Bestätigung der Europäischen Kommission spielen die Parlamentsausschüsse ebenfalls eine wichtige Rolle: Sie führen jeweils die Anhörung der vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder durch, deren künftige Ressorts in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Links

http://www.europa-digital.de/d......p3/parlament/ausschuesse.shtml
http://www.europarl.eu.int/committees/home_de.htm