Gemeinsame Verkehrspolitik

(Photo: Notat)
Die gemeinsame Verkehrspolitik regelt zum einen den internationalen Verkehr aus und nach einem EU-Mitgliedstaat sowie den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet einer oder mehrerer Mitgliedstaaten (Artikel 70 bis 80 der Römischen Verträge), zum anderen die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr in einem Mitgliedstaat, in dem sie nicht ansässig sind. Außerdem sieht sie Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor.
In den letzten Jahren wurden Richtlinien für verschiedene Verkehrssektoren (Straßenverkehr, Bahnverkehr) verabschiedet.
Im Februar 2003 verabschiedete das Europäische Parlament eine Grundsatzentscheidung zur Verkehrspolitik

Links

http://www.europarl.eu.int/factsheets/4_5_1_de.htm