Sozialprotokoll, Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer

(Photo: European Commission)
Die Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (auch „Sozialprotokoll“ genannt) wurde als politisches Instrument 1989 von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens in Form eines rechtsunverbindlichen Protokolls verabschiedet.
Sie schreibt „moralische Verpflichtungen“ fest und soll die Beachtung bestimmter sozialer Rechte in den EU-Mitgliedstaaten gewährleisten. Diese Rechte berühren vor allem den Arbeitsmarkt, die berufliche Bildung, die Chancengleichheit und die Arbeitsbedingungen. Außerdem wird die Europäische Kommission in der Charta ausdrücklich aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, damit deren Inhalt in Rechtsakte umgesetzt wird. Gestützt auf das Sozialprotokoll wurden bereits mehrere Aktionsprogramme erlassen.

Anmerkungen

- Nicht zu verwechseln mit der Europäischen Sozialcharta des Europarats von 1961.
- Der Regierungswechsel in Großbritannien 1997 führte dazu, dass das Land seinen Widerstand gegen das Sozialprotokoll aufgab.
- Durch die Vertragsrevision von Amsterdam 1999 wurde das Sozialprotokoll in den Titel XI des EG-Vertrags (Artikel 136-143 EGV) integriert.

Links

http://www.europa-digital.de/d....../polfeld/sozial/entwickl.shtml