Vermittlungsausschuss

Beim Verfahren der Mitentscheidung wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, wenn der Ministerrat die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen nicht billigt.
Der Ausschuss setzt sich aus 15 Vertretern der Mitgliedstaaten und 15 Vertretern des Parlaments zusammen.
Die sinnvollsten Verhandlungen finden im so genannten Trilog zwischen dem Ministerrat, der Kommission und dem Parlament statt.

Anmerkungen

Die Zukunft

In der Befürchtung, dass die Vermittlungsausschüsse in der erweiterten EU zu viele Mitglieder haben könnten, schlug die Konvent-Arbeitsgruppe Vereinfachung eine Verringerung der Anzahl der Vertreter vor.
Dieser Vorschlag stieß auf Kritik, da viele Nationalstaaten nicht vertreten wären, wenn ein Vermittlungsausschuss hinter verschlossenen Türen die endgültige Entscheidung über eine Rechtsvorschrift trifft.