Kopenhagener Kriterien (Beitritts-Kriterien)

(Photo: Notat)
Im Juni 1993 hat der Europäische Rat von Kopenhagen den Staaten Mittel- und Osteuropas das Recht eingeräumt, der Europäischen Union beizutreten, wenn sie folgende drei Kriterien (Beitrittskriterien ) erfüllen:

1) Politik: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten;
2) Wirtschaft: funktionstüchtige Marktwirtschaft;
3) Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Acquis communautaire): Die Länder müssen sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen.

Anmerkungen

- Bulgarien und Rumänien werden voraussichtlich 2007 Mitgliedsstaaten der EU.
-Die Türkei erhält finanzielle Hilfen vom 1. Januar 2004 an. Die Entscheidung über eine türkische Mitgliedschaft in der EU wird anhand der Kopenhagener Kriterien geprüft und findet voraussichtlich im Dezember 2004 statt.

Anmerkungen

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000b.htm#b1
http://www.europa.eu.int/comm/......enlargement/enlargement_de.htm