So fällt die Prävention der Drogenabhängigkeit unter Artikel 152 (vormals Artikel 129) EG-Vertrag („Gesundheitswesen"), der auch die Grundlage des neuen Aktionsprogramms (2003-2008) bildet.
Die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels ist Aufgabe der Europol-Drogenstelle.
Auf der Grundlage einer Kommissionsmitteilung von 1999 billigte der Europäische Rat im Dezember 1999 in Helsinki die EU-Strategie zur Drogenbekämpfung (2000-2004). Im Juni 2000 nahm der Europäische Rat in Feira den Drogenaktionsplan der EU für denselben Zeitraum an. Die EU-Drogenbekämpfungsstrategie wird darin in rund 100 konkrete Maßnahmen übersetzt, für deren Durchführung die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und Europol zuständig sind.
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