Dubliner Abkommen

Dublin (Photo: EUobserver.com)
Ein Abkommen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten im Bereich Asyl.
Es regelt die Berechtigung, innerhalb der EU einen Asylantrag zu stellen. Nach dem Abkommen wird ein Antrag von dem EU-Mitgliedsstaat behandelt, das der Asylbewerber zuerst betreten hat, es sei denn, ein anderes Land, ein Einreisevisum oder ein Transitvisum erteilt.
Das Ziel ist, zu verhindern, dass ein Flüchtling mehrere Asylanträge in verschiedenen EU-Staaten gleichzeitig stellt.
Das Abkommen wurde in Dublin bereits 1990 unterschrieben, jedoch trat es erst 1997 – als alle 15 EU-Staaten das Abkommen ratifiziert hatten – in Kraft.

Im Februar 2003 hat eine neue EU-Verordnung das Dubliner Abkommen abgelöst. Streitigkeiten können nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ausgefochten werden.

Dänemark hat das Abkommen unterzeichnet, aber hat in diesem Bereich eine Ausnahmeregelung.

Links

http://www.asyl.net/Tips/17_Antraege_mit_Auslandsbezug.htm
http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/dublin.shtml

Englischsprachig und sehr aktuell: http://www.oasis.gov.ie/moving......_asylum/dublin_convention.html