Das Eurokorps gehört zu den „der Westeuropäischen Union unterstehenden Einsatzkräften" und kann als solche im Rahmen der WEU (Titel V) oder der NATO (Art. 5) tätig werden und für humanitäre Aufgaben, Evakuierungsmaßnahmen sowie für die Wiederherstellung oder Erhaltung des Friedens im Auftrag der Vereinten Nationen oder der OSZE eingesetzt werden. Im Juni 2001 wurde das Eurokorps in eine schnelle Eingreiftruppe umgewandelt, die sowohl der EU als auch der NATO zur Verfügung steht.
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