Europa-Abkommen

(Photo: Notat)
Die Europa-Abkommen sind eine besondere Form der Assoziierungsabkommen. Sie wurden und werden zwischen der EU und bestimmten assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas geschlossen und regeln deren Vorbereitung auf den Beitritt zur EU.
Die Europa-Abkommen schreiben die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit fest und verankern den Grundsatz der Marktwirtschaft.

Die Europa-Abkommen werden für unbegrenzte Dauer geschlossen; sie setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:
- einem politischen Teil, in dem die bilateralen und multilateralen Konsultationen zu Fragen von beiderseitigem Interesse geregelt werden;
- einem handelspolitischen Teil, der die Schaffung einer Freihandelszone vorsieht;
- einem Teil „Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Finanzen";
- einem Teil, der auf die Angleichung der Rechtsvorschriften abstellt.

Links

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000e.htm#e12a
http://www.bundesregierung.de/......nk.hit=447616&link.upperCase=E