Europäischer Haftbefehl
- (Photo: Hasse Holst)
Bei dem Europäischen Haftbefehl handelt es sich um eine Entscheidung der Justiz, die in einem Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme oder Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen EU-Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bezweckt.
Der Europäische Haftbefehl soll die bisherigen Auslieferungsverfahren ersetzen und dadurch die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten stärken.
Links
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33167.htm