Norwegen, Island und Liechtenstein haben etwa 4.000 EU-Rechtsvorschriften, hauptsächlich im Bereich des [w internal_market]Binnenmarktes, verabschiedet.
Der EWR-Vertrag verpflichtet die drei Staaten, einen Beitrag zum Europäischen Strukturfonds zu zahlen, der 0,02 % ihres Bruttoinlandsprodukts ausmacht. Zum Vergleich: Die EU-Mitgliedsstaaten zahlen an Beiträgen an die EU 0,47 %.
Nach der EU-Osterweiterung waren diese Beiträge Gegenstand von Neu-Verhandlungen. Für den freien Zugang zu den Märkten der erweiterten EU zahlen die drei Staaten seit kurzem das Zehnfache der bisherigen Beträge (ca. 230 Millionen Euro).
Der EWR wird von einem Rat regiert und verwaltet, der zwei Mal im Jahr tagt. Ferner gibt es einen gemeinsamen Ausschuss von hochrangigen Beamten, die mindestens einmal pro Monatl tagt.
Anmerkungen
- Das Europäische Parlament hat eine gemeinsame Delegation mit Abgeordneten aus Norwegen, Island und Liechtenstein.
- Der EWR-Vertrag hat einen speziellen EWR-Gerichtshof geschaffen
Links
http://www.net-lexikon.de/Euro......paeischer-Wirtschaftsraum.html
http://europa.eu.int/comm/external_relations/eea/