Die EIB, deren Anteilseigner die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, wird vom Rat der Gouverneure geleitet, der sich aus den fünfzehn Finanzministern zusammensetzt. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und Finanzautonomie und übernimmt die langfristige Finanzierung von Projekten. Die Mittel für die Vergabe von Darlehen stammen im Wesentlichen aus Anleihen auf Kapitalmärkten; außerdem setzt sie eigene Mittel ein.
Außerhalb der Union unterstützt die EIB die Heranführungsstrategien für die mittel- und osteuropäischen Länder.
Links
http://www.europa-digital.de/d......gelbuch/abc/glossare.shtml#eib
http://www.bmwi.de/Navigation/......haftsfoerderung,did=21088.html
http://www.eib.org/