Aufhebung, Nichtigkeitserklärung
- Court of Justice, Luxembourg (Photo: www.telegraph.co.uk)
EU-Maßnahmen können vom
Europäischen Gerichtshof annulliert bzw. für nichtig erklärt werden. Institutionen, Personen, Mitgliedsstaaten oder Firmen können ein Interesse daran haben, dass ein Gerichtsurteil eine Maßnahme oder Regelung der EU für nichtig erklärt.