1985 trat Grönland nach einer Volksabstimmung 1982, in der Mehrheit gegen die EU-Mitgliedschaft stimmte, aus der damaligen EG aus. Dies wurde von allen Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen.
Grönland hat seither ein Übersee-Abkommen, ferner hat Grönland freien Exportzugang zum EU-Markt, dies gilt auch im umgekehrten Fall. Ferner existiert ein Finanzprotokoll. Darin wird die jährliche Summe festgelegt, die die EU für Fischereirechte an Grönland bezahlt.
In dem Abkommen für das Jahr 2003 wurde die Summe in zwei Teile aufgeteilt: Ein Teil ist die Entschädigung für Fischereirechte, der andere Teil ist ein Strukturförderbeitrag.
Links
http://www.datenbank-europa.de/danemark/grennlg.htm
http://www.net-lexikon.de/Groenland.html