Seit Anfang der 90er Jahre hat die EU ihr internationales Engagement zur Förderung der Menschenrechte intensiviert, etwa durch Aufnahme von entsprechenden Klauseln in internationalen Abkommen.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung die in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegten Grundsätze anerkannt. Die Achtung der Menschenrechte wurde in der Präambel zu der Einheitlichen Akte von 1986 bestätigt und später in Artikel F des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben.
Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil der Grundrechtecharta.
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Siehe auch Europäische Gerichtshof und Europäische Menschenrechtskonvention.