Internationaler Strafgerichtshof (ISTGH)

(Photo: Court of Justice)
Nach den Kriegen im frühreren Jugoslawien wurde vermehrt ein internationaler Strafgerichtshof unter anderem zur Anklage von Menschenrechtsverletzungen gefordert. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass vor dem Internationalen Gerichtshof[/w] nur Streitigkeiten zwischen Staaten und nicht von Einzelpersonen behandelt werden und es somit eine Lücke im internationalen Rechtssystem gab.
Am 1. Juli 2002 gründeten die Vereinten Nationen den Internationalen Strafgerichtshof, an dem auch Einzelpersonen angeklagt werden können.
Dieser hat folgende Wirkungen: Die Verantwortlichen für Krieg, Vertreibung und Völkermord können nicht mehr unter dem Schutzschirm nationaler Souveränität straflos ausgehen. Zweitens soll er potentielle Täter und Kriegsverbrecher abschrecken. Schließlich wird eine positive Ausstrahlung auf nationale Strafrechtssysteme und Rechtsüberzeugung erwartet.
Unter anderem wurden der frühere jugoslawische Ministerpräsident Slobodan Milosevic vor diesem Gericht angeklagt.

Anmerkungen

- Die EU hat die Gründung sehr begrüßt und unterstützt.
- Bis zum März 2003 haben 90 Staaten das Statut des Gerichtshofs ratifiziert.
- Die USA haben bislang jedoch die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofs nicht anerkannt. Sie versuchen, in bilateralen Abkommen mit anderen Staaten, ihre Bürger vor einer Strafverfolgung durch den Gerichtshof zu schützen. Der UN-Sicherheitsrat hat entschieden, dass bis Juni 2004 US-amerikanische Soldaten in UN-Friedensmissionen nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden dürfen.

Links

http://www.auswaertiges-amt.de......errecht/istgh/hintergrund_html
http://www.net-lexikon.de/Inte......tionaler-Strafgerichtshof.html
http://www.elsa-deutschland.org/publikationen/icc/de

Offizielle Homepage: http://www.icc-cpi.int/index.php