Auschuss nach Artikel 133 EGV
- Trade Commissioner Peter Mandelson (Photo: European Commission)
Der EU-Handelsaussschuss, der nach dem Artikel 133 EGV benannt ist. Dieser gibt der EU das Recht/die Zuständigkeit, Handelsabkommen mit anderen Staaten zu treffen.
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Siehe auch Gemeinsame Handelspolitik