Verknüpfung von Entscheidungsgegenständen
Bei internationalen Verhandlungen ist es üblich, die Zustimmung zu einem Verhandlungsgegenstand mit der Zustimmung zu anderen zu verknüpfen und so zu Kompromissen und zu einer Paketlösung zu gelangen.
Dabei müssen die unterschiedlichen Paket-Teile keinen Bezug zueinander haben.
Anmerkungen
EU-Kompromisse und Entscheidungsfindungen werden oft durch Paketlösungen getroffen.
Besonders oft trifft dies für Entscheidungen des Ministerrats.