Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten

(Photo: Lis Lak)
Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten sind in der EU-Richtlinie 258/97 definiert und geregelt: sie müssen zuerst genehmigt werden, bevor sie in der EU verkauft und vermarktet werden dürfen.

Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten umfassen sowohl Lebensmittel auf Basis genveränderter Organismen, wie auch Lebensmittel zu deren Herstellung andere neuer Technologien, zum Beispiel Mikroorganismen herangezogen werden. Die Richtlinie besagt, dass die Verpackungen dieser Lebensmittel gut sichtbar und leicht verständlich mit dem Hinweis versehen werden müssen, dass diese Produkte für einige Teile der Bevölkerung (schwangere Frauen, Frauen, die stillen, und Kinder unter 5 Jahren) nicht geeignet sind.

Links

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l21119.htm