Politik im audiovisuellen Bereich

Logo for a European Film Heritage Week (Photo: European Commission)
Im Bereich der audiovisuellen Medien sind in der EU über eine Million Menschen beschäftigt. Über seine wirtschaftliche Bedeutung hinaus spielt dieser Sektor auch eine soziale und kulturelle Schlüsselrolle. So ist das Fernsehen der wichtigste Informations- und Unterhaltungsträger (z. B. Fernsehen) in den europäischen Gesellschaften. Der am 1. November 1993 in Kraft getretene Vertrag über die Europäische Union geht auch auf den Mediensektor ein. So soll die Gemeinschaft die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern und deren Tätigkeit auf dem Feld des künstlerischen und literarischen Schaffens einschließlich des audiovisuellen Bereichs bei Bedarf ergänzen. Auch bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Vertragsbestimmungen soll die Gemeinschaft die kulturellen Aspekte berücksichtigen. Darüber hinaus stellt das Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Anlage zum Amsterdamer Vertrag klar, wie die Vertragsbestimmungen in diesem Bereich umzusetzen sind. Auf rechtlicher Ebene wurde bereits 1989 die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" (Fernsehrichtlinie) verabschiedet, die einen Rahmen für den freien Verkehr der europäischen Fernsehprogramme und für die Förderung ihrer Produktion und Verbreitung aufstellt. Diese Richtlinie, die 1997 geändert wurde, enthält Bestimmungen über Werbung, Sponsoring und Jugendschutz sowie über das Recht auf Gegendarstellung. Ferner sieht sie Quotenregelungen vor, die die Fernsehsender dazu verpflichten, mehr als die Hälfte der verfügbaren Sendezeit europäischen Werken vorzubehalten, wann immer dies möglich ist. Dies soll die europäische Film- und Fernsehindustrie unterstützen.

Links

http://europa.eu.int/comm/avpolicy/index_de.htm