Präambel

Die Einleitung eines Vertrages, die dessen Zweck und Ziele in allgemeinen Ausdrücken beschreibt und die allgemeinen Prinzipien und Werte setzt, nach denen verfahren werden soll. Eine Präambel wird nicht als rechtlich verbindlicher Text betrachtet, jedoch werden in der kontinentaleuropäischen Rechtsprechungstradition solche Präambeln gelegentlich zur Auslegung der Absicht des Gesetzgebers herangezogen. Der angelsächsischen Rechtstradition ist dieses Vorgehen jedoch fremd. Der EuGH hat oftmals auf diese Weise die Präambeln der Vertäge benutzt, um seine Urteile zu rechtfertigen, die den Umfang der EU-Gesetzgebungskompetenzen über das wortwörtliche Maß hinaus ausgedehnt haben. Diese wortwörtliche Rechtsinterpretation steht jedoch im Fokus der angelsächsischen Rechtswissenschaft.