Öffentliche Ausschreibungen
Laut geltenden
EU-Verordnungen erfordern öffentliche und halböffentliche Anschaffungen die eine bestimmte Summe überschreiten EU-weite Ausschreibungen. Daher müssen alle größeren Käufe und Dienstleistungsverträge auf EU-Ebene angezeigt werden.
Dies verhindert, dass Einzelstaaten öffentliche Aufträge dazu nutzen, andere EU-Mitglieder zu diskriminieren, um Vorteile für die eigene Wirtschaft, also für Firmen oder andere wirtschaftliche Akteure innerhalb der eigenen Grenzen, zu erreichen. Öffentliche Ausschreibungen werden in einer Sonderausgabe des
Offiziellen Journals veröffentlicht werden.