Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG)

Die meisten ehemaligen Kolonien von Frankreich, Grossbritannien, Belgien und den Niederlanden profitieren vom freien Zugang für ihre nicht-landwirtschaftlichen Exporte zum EU-Binnenmarkt und erhalten finanzielle Unterstützung.

Jedes EU-Land hat jetzt die gleichen Rechte wie die ehemaligen Kolonialstaaten, in den Überseegebieten Firmen und Wirschaftsagenten einzusetzen und Produkte zu verkaufen. Die ÜLG sind mit der EU durch ein eigenes Kapitel im EGV assoziiert.

Anmerkungen

1985 änderte sich das Verhältnis von Grönland zur EU: vom Mitglied (als Teil von Dänemark) zum ÜLG.

Links

http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/s05034.htm