Ratifizierung

The EU ratifies Kyoto (Photo: Spanish Presidency)

Ratifizierung bedeutet Bestätigung eines bereits vereinbarten Textes.
Verträge müssen von den Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert werden.
Selbst wenn ein Vertrag im Namen eines oder mehrerer Staaten unterzeichnet wurde, ist er erst dann rechtlich bindend, wenn ihn alle Unterzeichnerstaaten offiziell ratifiziert und eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Die Ratifizierung von Verträgen erfolgt entweder durch Mehrheitsvotum des nationalen Parlaments oder durch Volksbefragung. Außerdem muss die im Vertrag angegebene Frist für das Inkrafttreten verstrichen sein, damit er Rechtskraft erlangt.


Die Zukunft

Viele Mitglieder des EU-Konvents zur Zukunft Europas haben vorgeschlagen, dass nach Annahme einer EU-Verfassung Volksbefragungen in allen Mitgliedstaaten stattfinden sollen, ehe sie ratifiziert werden kann. Einige Mitgliedstaaten wie z. B. Großbritannien lehnen diese Empfehlung ab.

Links

Siehe auch Referendum und Ratifizierungsurkunde.