Frewillige Vereinbarungen (Soft law)
Ein soft law regelt die generelle Richtung oder ein Einverständnis einer Regelung, es handelt sich jedoch nicht um einen rechtlich bindenden Gesetzgebungsakt.
Beispiele sind politische Erklärungen, Resolutionen, Ratserklärungen, Gipfelerklärungen der EU-Ratspräsidentschaft usw. Bei all diesen förmlichen Beschlüssen handelt es sich nicht um rechtlich verbindliche Entscheidungen, dennoch werden diese Willensäußerungen als starke Handlungsorientierungen behandelt, da sie die Zustimmung von Staats- und Regierungschefs und anderen politisch einflussreichen Personen handelt. Soche politischen Absichtserklärungen werden mitunter auch vom
EuGH herangezogen, um Gesetze auszulegen. Daher werden diese Vereinbarungen auch "soft law" genannt.