Subventionen

(Photo: European Commission)
Direkte staatliche Hilfen für Firmen sind verboten, sofern sie nicht ausdrücklich durch die EU-Kommission genehmigt sind. Anträge über finanzielle Hilfen können in Ausnahmefällen positiv entschieden werden, z. B. zur Abfederung besonders schwerwiegender sozialer Folgen, im Fall von besonderen Schädigungen durch Naturkatastrophen oder im Fall des deutschen Einigungsprozesses.