Unterstützungsmaßnahmen, Anreiz- und Fördermaßnahmen

Unterstützungsmaßnahmen
Der Konvent zur Zukunft Europas schlägt vor, dass die EU unterstützende, koordinierende und ergänzende Maßnahmen in den Bereichen ergreifen darf, in denen sie keine Regulierungsbefugnis besitzt und in denen die Angleichung nationaler Gesetze (Harmonisierung) nicht zulässig ist.

Gegenwärtig werden diese Maßnahmen als Unterstützungs-, Anreiz- oder Fördermaßnahmen bezeichnet.