Veto

Ein Mitgliedsstaat kan eine Entscheidung durch sein Veto verhindern, wenn der Vertrag für diese Frage Einstimmigkeit vorsieht. Zwischen 1966 und 1985, konnten EG-Mitgliedsstaaten zudem ein politisches Veto in Berufung auf den sogenannten Luxemburg-Kompromiss einlegen.