Gemeinsamer Standpunkt
Dieser Begriff wird in zwei verschiedenen Zusammenhängen gebraucht:1) Im Mitentscheidungsverfahren wird der Standpunkt des Ministerrats gegenüber Ertgänzungsvorschlägen des Europäischen Parlaments so bezeichnet (siehe Art. 251 EGV). 2) Das Instrument des Gemeinsamen Standpunktes bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik dient dazu, die Zusammenarbeit und Koordinierung in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sich danach zu richten und dafür einzutreten (Art. 12 und 23 Vertrag zur Europäischen Union).