Fusionsvertrag

Ein Fusionsvertrag fasst die Inhalte mehrere Verträge in einen einzigen Vertrag zusammen.

1967 erfolgte die Zusammenlegung der Organe der Europäischen Gemeinschaften - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS, Europäische WirtschaftsgemeinschaftEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG[/w] und Europäische Atomgemeinschaft Euroatom - durch einen 1965 unterzeichneten Fusionsvertrag. Seitdem wird von „Europäischer Gemeinschaft“ gesprochen.

Links

Übersicht zu den Verträgen: http://europa.eu.int/abc/treaties_de.htm

Der Vertrag: http://www.europa.eu.int/abc/obj/treaties/de/detoc112.htm