Kodifikation und Konsolidierung der Rechtsvorschriften
- (Photo: Lis Lak)
Kodifikation: Bei der konstitutiven oder amtlichen Kodifikation handelt es sich um die Annahme eines im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichten neuen Rechtsakts, der die kodifizierten Rechtsakte (Basisrechtsakt(e) und ändernde Rechtsakte) integriert und aufhebt, ohne sie inhaltlich zu verändern.
Konsolidierung: Es handelt sich um eine inoffizielle, rein feststellende Vereinfachung von Rechtsakten. Das Integrieren der einzelnen Änderungen in den Basisrechtsakt ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme eines neuen Rechtsakts. Diese Maßnahme der Kommission dient lediglich der Klarstellung der geltenden Bestimmungen. Der daraus hervorgehende Text ist ohne Rechtswirkung, kann aber im Amtsblatt (Reihe C) ohne Bezugsvermerke und Erwägungsgründe veröffentlicht werden.
Links
http://europa.eu.int/comm/ente......_regulation/simplification.htm