Gemeinsame Marktorganisationen, GMO

(Photo: EU Commission)
Als Gemeinsame Marktorganisationen (GMO) werden die auf Gemeinschaftsebene erlassenen Regelungen bezeichnet, denen die Erzeugung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegen.
Seit Schaffung der Gemeinsamen Agrarpolitik haben diese Marktorganisationen zunehmend in denjenigen Sektoren, in denen ein solcher Regelungsbedarf bestand, die nationalen Marktordnungen ersetzt. Die gemeinsamen Marktorganisationen dienen vor allem der Erreichung der mit der GAP verfolgten Ziele, nämlich u.a. die Agrarmärkte zu stabilisieren, den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard zu sichern und die Produktivität in der Landwirtschaft zu verbessern.

Links

http://www.europarl.eu.int/factsheets/4_1_3_de.htm