Schlussfolgerungen des EU-Vorsitzes
- (Photo: EUobserver.com)
Diese werden zwischen den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten verhandelt und können dann die Grundlage für zukünftige Initiativen darstellen. Die Schlussfolgerungen sind rechtlich nicht bindend, wurden vom Europäischen Gerichtshof aber durchaus in der Rechtsprechung berücksichtigt.
Links
Gipfeltreffen von Brüssel, 16.-17. Oktober 2003: http://europa.eu.int/comm/councils/bx20031016/index_de.htm
Homepage der irischen Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2004(englischsprachig): http://www.ue2004.ie/