Beitrittsgesetz

Erste Seite des Beitrittsvertrags 2003 (Photo: Europäische Kommission) (Photo: European Commission)
Dem Beitrittsvertrag eines neuen Mitglieds in der EU folgt ein Beitrittsgesetz. Dieses Gesetz legt die Rechtsgrundlagen (acquis) , denen zugestimmt werden muss, ebenso fest wie die Repräsentation des Landes in den verschiedenen Institutionen der EU.

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Siehe also Beitritt and Beitrittspartnerschaft .