Erste Seite des Beitrittsvertrags 2003 (Photo: Europäische Kommission) (Photo: European Commission)
Dem Beitrittsvertrag eines neuen Mitglieds in der EU folgt ein Beitrittsgesetz.
Dieses Gesetz legt die Rechtsgrundlagen (acquis) , denen zugestimmt werden muss, ebenso fest wie die Repräsentation des Landes in den verschiedenen Institutionen der EU.