Beitritt
- The flags of the 25 Member States of the European Union after the enlargement of May 1st, 2004. (Photo: imemc.org)
Beitrittskandidaten müssen einen Beitrittsvertrag mit den Mitgliedsstaaten der EU unterzeichnen.
Im Zuge der jüngsten Erweiterung der EU (Osterweiterung) geschah dies zuletzt mit den zehn Beitrittskandidaten am 16. April 2003 in Athen.
Die Beitrittsverträge beinhalten, dass die neuen Mitgliedsstaaten die selben Rechte und Pflichten wie die bisherigen Mitgliedsstaaten erhalten. Manche Verpflichtungen oder Sonderregelungen sind in Zusatzprotokollen enthalten und treten erst nach dem Beitritt zur EU in Kraft. Die Beitrittsverträge müssen sowohl von allen Mitgliedsstaaten als auch von jedem neuen Mitgliedsstaat unterzeichnet und ratifiziert werden.
Mit Ausnahme von Zypern gab es in jedem der zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten
Volksabstimmungen über den Beitritt und die
Ratifizierung der Verträge.
Anmerkungen
Wenn ein Beitrittsvertrag angenommen wurde, wird der Vertrag ratifiziert und nach Italien gesandt, das alle Ratifizierungsurkunden und Dokumente sammelt und aufbewahrt.
Links
http://europa.eu.int/comm/enlargement/index_de.html
http://www.europa-digital.de/a......ll/europanorama/erweiter.shtml