Casagrande-Urteil

Court of Justice (Photo: EU Commission)
Die EU-Verträge verbieten nationale Diskriminierung = Benachteiligung aufgrund des Herkunftslandes. Früher traf dies nur für Angestellte zu, die ausdrücklich in den EG-/EU-Verträgen erwähnt wurden. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil das Diskriminierungsverbot ausgeweitet.
Die Entscheidung im Fall Casagrande (Fall 9/94) erklärte die nationale Diskriminierung von Personen im Bildungsbereich für illegal. Zu dieser Zeit (1974) war der Bereich Bildung noch nicht durch die Verträge abgedeckt.

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Siehe auch Diskriminierung.