Cassis de Dijon-Urteil

Court of Justice (Photo: Court of Justice)
Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
In der Vergangenheit hatte der Europäische Gerichtshof die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs und der Schaffung eines gemeinsamen Marktes näher zu bestimmen. Dabei galt sein besonderes Augenmerk der Beseitigung der zum Schutz der einheimischen Märkte und Unternehmen errichteten Schranken und allgemein aller Handelshemmnisse zwischen Mitgliedstaaten.
So können die europäischen Verbraucher seit dem Urteil in der Rechtssache Cassis de Dijon (1979) in ihrem Land jedes beliebige Nahrungsmittel aus einem Land der Gemeinschaft erwerben, sofern es nur in diesem Land rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden ist und keine schwerwiegenden Gründe (etwa Gesundheits- oder Umweltschutz) der Einfuhr in das Verbrauchsland entgegenstehen (Fall 120/78).

Hintergrund: Cassis ist ein französischer Likör mit einem Alkoholgehalt von 16 %. Deutschland wollte ihn damals nicht als „Likör“ verkaufen, da damals Liköre mindestens 25 % Alkoholgehalt haben mussten.
Das Urteil zwang so die Mitgliedsstaaten zu vermehrten Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit und ebnete so den Weg zum Binnenmarkt 1987.

Links

http://www.europarl.eu.int/factsheets/3_2_1_de.htm http://www.euinfo.de/union/union_gericht.htm