So sind Preisabsprachen zwischen Firmen ohne Genehmigung verboten. Firmenübernahmen und Fusionen müssen ab einer bestimmten Größe von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Genehmigung kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein. Im Rahmen dieser so genannten Fusionskontrolle ist die Kommission befugt, die Vereinbarkeit eines Unternehmenszusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt zu untersuchen und ihn gegebenenfalls zu untersagen. Die Kommission prüft dies Fall anhand einer Reihe von Kriterien, u. a. „gemeinschaftsweite Bedeutung", „beherrschende Stellung", „wirksamer Wettbewerb" und „relevanter Markt".
Links
http://www.europa-digital.de/d......hungelbuch/polfeld/wettbewerb/
http://europa.eu.int/pol/comp/index_de.htm