Die EU verfügt nur über die Zuständigkeiten, die ihren Institutionen durch die Verträge übertragen wurden.
Die ihr nicht übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten. Eine ähnliche Regelung enthalten auch der 10.Zusatzartikel zur US-Verfassung und die schweizerische Verfassung.
Die Zukunft
Der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung ist in Art. I-9 der EU-Verfassung verankert.