Konstruktive Enthaltung

Als konstruktive Enthaltung wird die für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vorgesehene Regelung bezeichnet, nach der die Stimmenthaltung eines Mitgliedstaates im Rat einem einstimmigen Beschluss nicht entgegensteht.

Die Möglichkeit der konstruktiven Enthaltung wurde mit dem Amsterdamer Vertrag im Vertrag über die Europäische Union festgeschrieben: Der neue Artikel 23 sieht vor, dass der betreffende Mitgliedstaat zu seiner Enthaltung eine förmliche Erklärung abgeben kann. In diesem Fall ist er zwar nicht verpflichtet, den Beschluss durchzuführen, akzeptiert aber, dass der Beschluss für die Union bindend ist. Er muss dann alles unterlassen, was dem auf diesem Beschluss beruhenden Vorgehen der Union zuwiderlaufen könnte.

Die Zukunft

Der Europäischer Konvent hat das Verfahren der konstruktiven Enthaltung auch im Bereich der gemeinschaftlichen Verteidigungspolitik vorgeschlagen.
Jene, die nicht an militärischen Aktionen teilnehmen wollen, sollen den anderen diese Aktionen durch eine konstruktive Enthaltung ermöglichen können.

Links

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000k.htm#k10