Anmerkungen
- Wenn alle Mitgliedsstaaten einverstanden sind, werden Erklärungen zu „Gemeinsamen politischen Stellungnahmen“
-Erklärungen, die nur ein Mitgliedsstaat macht, sollen Bereiche kenntlich machen, in denen es zu keiner Einigung kommen konnte.
- Zusatz-Protokolle hingegen sind rechtlich bindende Zusätze zu den Verträgen
- Erklärungen zu Ausnahmeregelungen werden stets eng ausgelegt.