Delegierte Rechtsakte

Die Gesetzgeber können der Kommission die Befugnis übertragen, bestimmte nicht wesentliche Vorschriften eines EU-Gesetzes oder Rahmengesetzes zu ergänzen oder zu ändern – mit anderen Worten, darüber zu beschließen.
Dieser Ansatz wurde auf entsprechende Vorschläge des Europäischer Konvent hin in die EU-Verfassung aufgenommen, siehe Art. I-35 „Delegierte Verordnungen".

Anmerkungen