Delegierte Rechtsakte
Die Gesetzgeber können der Kommission die Befugnis übertragen, bestimmte nicht wesentliche Vorschriften eines EU-Gesetzes oder Rahmengesetzes zu ergänzen oder zu ändern – mit anderen Worten, darüber zu beschließen.
Dieser Ansatz wurde auf entsprechende Vorschläge des Europäischer Konvent hin in die EU-Verfassung aufgenommen, siehe Art. I-35 „Delegierte Verordnungen".
Anmerkungen
- Nicht zu verwechseln mit Exekutivakten, bei denen das ausführende Organ wie beispielsweise die Kommission lediglich die Bestimmungen des Gesetzes durchführt.
- Die Unterscheidung zwischen Gesetzgebungsakten, delegierten Rechtsakten und Exekutivakten kann schwierig sein.
- Wenn die Europäische Kommission die ihr übertragenen Befugnisse missbraucht, so kann die Übertragung nur mit qualifizierter Mehrheit im Ministerrat oder mit absoluter Mehrheit im Europäischen Parlament widerrufen werden, siehe Art. I-35 des Verfassungsentwurfs.