Ausnahmeregelungen

Maltese flag. Malta is the only country to receive a permanent derogation in enlargement negotiations. (Photo: EUobserver.com)
Für einzelne Staaten der EU können Ausnahmeregelungen getroffen werden, die meist in Zusatzprotokollen zu den Verträgen verankert werden.
Ausnahmeregelungen werden auch als Nichtbeteiligung („opting-outs“) oder „opt-outs“ bezeichnet. Die Europäische Kommission wünscht sich wenige Ausnahmeregelungen und ein einheitliches Recht, das in ganz Europa gilt.

Anmerkungen

In den Verhandlungen mit den Beitrittsstaaten vom 1. Mai 2004 hat die EU nur vorübergehende, zeitlich befristete Ausnahmeregelungen akzeptiert.
Die einzige Ausnahme hiervon stellt Malta mit einer Ausnahmeregelung ohne zeitliche Befristung dar: Der Kauf von Zweitwohnungen auf der Insel ist für Ausländer erst nach fünfjährigem Aufenthalt gestattet.

Beispiele für Ausnahmeregelungen

- Pharmaerzeugnisse
- Erwerb von Land durch Ausländer
- Erwerb von Zweitwohnungen durch Ausländer
- Ausnahmeregelungen im Banken- und Finanzsektor
- Restrukturierung des Stahlsektors
- Subventionen und Finanzhilfen für kleine und mittlere Unternehmen
- Übergangsregelungen für den Agrarsektor

Links

Siehe auch Dänemark.

http://www.dadalos-d.org/europ......materialien/begriffe_n-p.htm#6
http://userpage.fu-berlin.de/~tmuehle/europa/glossar/glossar_opq.htm#optout