Unmittelbare Anwendung

Unmittelbare Anwendung bedeutet, dass eine internationale Regelung direkt (unmittelbar) zur Anwendung gelangt und nicht erst (indirekt) in ein nationales Gesetz umgewandelt werden muss, um Gültigkeit zu erlangen.

EU-Verordnungen gelangen im Unterschied zu EU-Richtlinien direkt zur Anwendung. Der Europäische Gerichtshof hat auch einzelne Artikel der europäischen Verträge sowie EU-Richtlinien für unmittelbar anwendbar erklärt.
Dies belegt, dass der Europäische Gerichtshof eine wichtige Rolle für die Vertiefung der europäischen Integration gespielt hat. Es ist ein gutes Beispiel für richterlichen Aktivismus.