Drogen

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Die Drogenbekämpfung umfasst hauptsächlich Maßnahmen gegen Drogenabhängigkeit und illegalen Drogenhandel. Je nach Art der Maßnahme kann die EU auf verschiedene Rechtsgrundlagen zurückgreifen.

So fällt die Prävention der Drogenabhängigkeit unter Artikel 152 (vormals Artikel 129) EG-Vertrag („Gesundheitswesen"), der auch die Grundlage des neuen Aktionsprogramms (2003-2008) bildet.
Die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels ist Aufgabe der Europol-Drogenstelle.

Auf der Grundlage einer Kommissionsmitteilung von 1999 billigte der Europäische Rat im Dezember 1999 in Helsinki die EU-Strategie zur Drogenbekämpfung (2000-2004). Im Juni 2000 nahm der Europäische Rat in Feira den Drogenaktionsplan der EU für denselben Zeitraum an. Die EU-Drogenbekämpfungsstrategie wird darin in rund 100 konkrete Maßnahmen übersetzt, für deren Durchführung die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und Europol zuständig sind.

Links

http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/s22001.htm