Doppeltes Mandat

Die Möglichkeit, als Abgeordneter eines nationalen Parlaments (zum Beispiel Mitglied des Deutschen Bundestags) zugleich Abgeordneter des Europäischen Parlaments zu sein und damit zwei Mandate zu haben, ist in den meisten Mitgliedstaaten der EU verboten.

Die Zukunft

Ein EU-weites Verbot tritt mit den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 in Kraft. 2004 wird es noch in einigen Staaten Ausnahmeregelungen geben.