Wirtschafts- und Finanzausschuss, WFA

Dieser Ausschuss setzt sich aus zwei Vertretern je EU-Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Europäischen Kommission und zwei von der Europäischen Zentralbank zusammen.
Er bereitet die Sitzungen vor, in denen der Ministerrat Angelegenheiten der Wirtschafts- und Währungsunion berät. Weitere Aufgabenbereiche sind die Beobachtung der Finanz- und Wirtschaftslage sowie die Berichterstattung an den Ministerrat über diese Bereiche.