Wirtschafts- und Währungsunion, WWU

The third stage of the EMU introduced the Euro in the 12 Eurozone countries. (Photo: European Commission)
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) resultiert aus einem Prozess mit dem Ziel der Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einführung des Euro als gemeinsame Währung. Sie war Gegenstand einer der beiden Regierungskonferenzen, die im Dezember 1991 in Maastricht abgeschlossen wurden.

Die WWU entstand in drei Stufen:
- Stufe I (1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1993): Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, engere wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken;
- Stufe II (1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1998): Konvergenz der innerstaatlichen Wirtschafts- und Währungspolitiken (Ziele: Preisstabilität und Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite), Errichtung des Europäischen Währungsinstituts und danach der Europäischen Zentralbank im Jahr 1998;
- Stufe III (hat am 1. Januar 1999 begonnen): unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse, Einführung der einheitlichen Währung an den Devisenmärkten und im elektronischen Zahlungsverkehr sowie Einführung des Euro-Bargelds am 1. Januar 2002.

An der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion nahmen zunächst elf Mitgliedstaaten teil, zu denen zwei Jahre später Griechenland hinzukam. Drei Mitgliedstaaten haben den Euro nicht eingeführt: Großbritannien und Dänemark, für die eine Ausnahmeregelung gilt, sowie Schweden.

Am 1. Januar 2002 wurden die Euro-Banknoten und -Münzen in den Mitgliedstaaten eingeführt, die die alten Landeswährungen nach und nach ersetzt haben. Am 28. Februar endete die durch den Parallelumlauf der alten Währungen und des Euro gekennzeichnete Übergangsphase. Seither ist der Euro für über 300 Millionen Europäer einziges Zahlungsmittel.

Für die teilnehmenden Staaten gilt der Stabilitäts- und Wachstumspakt: Staaten, die deren Kriterien (übermäßige Verschuldung) nicht erfüllen, können zur Zahlung von Geldbußen verpflichtet werden.
2003 erfüllten sowohl Frankreich als auch Deutschland eines der Kriterien nicht, da ihre jährliche Neuverschuldung mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betrug.

Links

http://www.europa-digital.de/d......lbuch/abc/glossarvwz.shtml#wwu
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/s01000.htm
Englischsprachig: http://www.europa.eu.int/comm/economy_finance/index_en.htm